Vereinsordnung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form gewählt. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für die Geschlechter (m/w/d)

  1. Mitgliedsbeiträge
  • Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr beträgt 10 Euro pro Mitglied. Auch bei einem späteren Erwerb der Mitgliedschaft innerhalb des Geschäftsjahres ist der Mitgliedbeitrag in vollem Umfang zu entrichten.
  • Der Beitrag wird zur Deckung der laufenden Kosten der DLWK (z.B. Druckkosten, Kosten für die Webseite, Anschaffung von Material, Kosten zur Durchführung des Ligabetriebs, Portokosten, Telefonkosten, Spesen etc.) verwendet.
  • Ein gegebenenfalls entstandener Beitragsüberschuss wird unmittelbar und ohne Abzüge als Guthaben in das Folgegeschäftsjahr übernommen.
  • Eine Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Kündigung und oder dem Entzug der Mitgliedschaft nach §4.4 der Satzung ist ausgeschlossen.
  • Außerordentliche Beiträge können vom Vorstand beantragt werden. Die Anträge müssen 2 Wochen vor der Versammlung durch Bekanntmachung auf der Webseite des Vereins und oder über soziale Medienplattformen den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
  1. Startgebühren
  • Startgebühren sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein und sind bis zum angegebenen Zahlungsziel zu entrichten. Bei Nichtzahlung erfolgt der Ausschluss vom Wettbewerb.
  • Die Startgebühren für die einzelnen Ligaklassen werden vom Vorstand der DLWK festgelegt.
  • Die Startgelder pro Mannschaft für die aktuelle Saison sind folgende:
    • DLWK-1 300 € (270 € Liga und 30 € Pokal)
    • DLWK-2 260 € (234 € Liga und 26 € Pokal)
    • DLWK-3 220 € (198 € Liga und 22 € Pokal)
    • DLWK-4 180 € (162 € Liga und 18 € Pokal)
  1. Zusammenstellung der Wettbewerbe
  • Die Ligen werden nach Schwierigkeitsgraden bzw. Spielklassen eingestuft.
  • Über die Aufnahme eines Teams und die Spielberechtigung entscheidet der Vorstand, auf schriftlichen Antrag (Teammeldung).
  • Eine Teammeldung kann nur vor dem Beginn eines Wettbewerbs schriftlich beantragt werden.
  • Die endgültige Spielberechtigung wird erst nach Erfüllung jeglicher Pflichten und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein erteilt.
  • Der Vorstand behält sich vor Spielern aus den einzelnen Teams die Spielberechtigung zu entziehen bzw. zu verweigern entsprechend §4.4 der Satzung und Absatz 2 der Regel und Spielordnung.
  • Folgende Zeiten sind spielfrei: Sommerferien, Adventszeit, Ostern, Pfingsten.