Vereinsordnung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form gewählt. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für die Geschlechter (m/w/d).

      1. Mitgliedsbeiträge
        • Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr beträgt 10 Euro pro Mitglied. Auch bei einem späteren Erwerb der Mitgliedschaft innerhalb des Geschäftsjahres ist der Mitgliedbeitrag in vollem Umfang zu entrichten.
        • Der Beitrag wird zur Deckung der laufenden Kosten der DLWK e.V. (z.B. Druckkosten, Kosten für die Webseite, Anschaffung von Material, Kosten zur Durchführung des Ligabetriebs, Portokosten, Telefonkosten, Spesen etc.) verwendet.
        • Ein gegebenenfalls entstandener Beitragsüberschuss wird unmittelbar und ohne Abzüge als Guthaben in das Folgegeschäftsjahr übernommen.Eine Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Kündigung und oder dem Entzug der Mitgliedschaft nach §4.4 der Satzung ist ausgeschlossen.
        • Außerordentliche Beiträge können vom Vorstand beantragt werden. Die Anträge müssen 2 Wochen vor der Versammlung durch Bekanntmachung auf der Webseite des Vereins und oder über soziale Medienplattformen den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.

         

      2. Startgebühren
        • Startgebühren sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein und sind bis zum angegebenen Zahlungsziel zu entrichten. Bei Nichtzahlung erfolgt der Ausschluss vom Wettbewerb.
        • Die Startgebühren für die einzelnen Ligaklassen werden vom Vorstand der DLWK festgelegt.
        • Die Startgelder pro Mannschaft für die aktuelle Saison sind folgende:
            • DLWK-1            300 €    (270 € Liga und 30 € Pokal)
            • DLWK-2            260 €    (234 € Liga und 26 € Pokal)
            • DLWK-3            220 €    (198 € Liga und 22 € Pokal)
            • DLWK-4            180 €    (162 € Liga und 18 € Pokal)

           

      3. Zusammenstellung der Wettbewerbe
        • Die Ligen werden nach Schwierigkeitsgraden bzw. Spielklassen eingestuft.Über die Aufnahme eines Teams und die Spielberechtigung entscheidet der Vorstand, auf schriftlichen Antrag (Teammeldung).
        • Eine Teammeldung kann nur vor dem Beginn eines Wettbewerbs schriftlich beantragt werden.
        • Die endgültige Spielberechtigung wird erst nach Erfüllung jeglicher Pflichten und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein erteilt.
        • Der Vorstand behält sich vor Spielern aus den einzelnen Teams die Spielberechtigung zu entziehen bzw. zu verweigern entsprechend §4.4 der Satzung und Absatz 2 der Regel und Spielordnung.
        • Folgende Zeiten sind spielfrei: Sommerferien, Adventszeit, Ostern, Pfingsten.

         

      4. Preisgelder
        • Preisgelder werden nur bei den Siegerehrungen ausgezahlt.
        • Sollte eine Teilnahme bei der Siegerehrung nicht möglich sein muss sich das jeweilige Team mit dem Vorstand in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollte dieses nicht geschehen geht der Betrag nach einer Frist von 6 Wochen als Spende an den DLWK.
        • Die Erst- und Zweitplatzierten jeder Liga müssen in der nächsten Saison zwingend wieder antreten. Von der Siegesprämie wird das Startgeld der nächsten Saison als Kaution einbehalten.
        • Die Preisgelder orientieren sich an den gezahlten Startgeldern der Mannschaften und können daher pro Saison und Wettbewerb variieren.
          • Preisgelder der Pokalrunde der aktuellen Saison:
                • Sieger-Pokalrunde:                                     400 €
                • Zweitplatzierter                                          200 €
                • Verlierer Halbfinale je Mannschaft                100 €
                • Verlierer Viertelfinale je Mannschaft               50 €
          • Preisgelder Ligabetrieb der aktuellen Saison:
              • DLWK-1 Platz 1: 780,00 €, Platz 2: 560,00 €, Platz 3: 370,00 €, Platz 4: 180,00 €
              • DLWK-2 Platz 1: 660,00 €, Platz 2: 490,00 €, Platz 3: 320,00 €, Platz 4 160,00 €
              • DLWK-3 Platz 1: 560,00 €, Platz 2: 420,00 €, Platz 3: 270,00 €, Platz 4 140,00 €
              • DLWK-4 Platz 1: 450,00 €, Platz 2: 340,00 €, Platz 3: 220,00 €, Platz 4 120,00 €

             

      5. Datenschutz
        • Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins und den Verpflichtungen, die sich aus den Mitgliedschaften verschiedener Sportfachverbänden ergeben, werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes, neue Fassung (BDSG), folgende personenbezogene Daten von Mitgliedern, Funktionsträgern, Übungsleitern und Wettkampfrichtern im Verein digital gespeichert:
            • Name
            • Adresse
            • Nationalität
            • Geburtsort
            • Geburtsdatum
            • Geschlecht
            • Telefonnummer
            • E-Mailadresse
            • Bankverbindung
            • Zeiten der Vereinszugehörigkeit
            • Sportartenzugehörigkeit
            • Erzielte Leistungen

           

        • Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied, jeder Funktionsträger, Übungsleiter und Wettkampfrichter insbesondere die folgenden Rechte:
          • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
          • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
          • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
          • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
          • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
          • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO und
          • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO.
        • Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein fort.
        • Als Mitglied in Sportverbänden ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den Verband zu melden:
          • Name
          • Vorname
          • Geburtsdatum
          • Geschlecht
          • Sportartenzugehörigkeit
        • Die Meldung dient Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV. Soweit sich aus dem Betreiben bestimmter Sportarten im Verein eine Zuordnung zu bestimmten Sportfachverbänden ergibt, werden diese für deren Verwaltungs- und Organisationszwecke bzw. zur Durchführung des Wettkampfbetriebes ebenfalls zur Verfügung gestellt.
        • Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann der Vorstand auf Wunsch und gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern, Funktionsträgern, Übungsleitern und Wettkampfrichtern bei der Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.
        • Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seinen Vereinsveröffentlichungen sowie auf der Homepage und übermittelt Daten und Fotos an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
        • Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung und der untergeordneten Vereinsordnung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung (Erhebung, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu.
        • Liegt keine ausdrückliche Einwilligung/Erlaubnis vor, ist dem Verein eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung nur dann erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Person überwiegen, hierzu verpflichtet ist.
        • Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
        • Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht.
      6. Mitgliederversammlung
          • Die Mitgliederversammlung ist nach §10 der Satzung einzuberufen.
          • Die Tagesordnung muss zwingend folgende Punkte enthalten:
            • Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
            • Feststellung der Beschlussfähigkeit
            • Bericht des Vorstandes
            • Bericht des Kassenwartes
            • Bericht des Kassenprüfers
            • Entlastung des Gesamtvorstandes
            • Wahlen, soweit erforderlich
            • Antrag auf Satzungsänderung, soweit erforderlich
            • Beschlussfassung über vorliegende Anträge
            • Beschlussfassung über die Vereinsordnung, soweit erforderlich
            • Verlesung und Abstimmung der eingegangenen Anträge
            • Sonstiges
          • Die Behandlung von Dringlichkeitsanträgen erfolgt erst nach Billigung von 2/3 der in der Versammlung anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern.
          • Die Erweiterung der Tagesordnung und Anträge können von allen Mitgliedern mindestens 2 Wochen vor der Versammlung per E-Mail mit Lesebestätigung beantragt werden.

         

      7. Erlass
        • Die Vereinsordnung in der vorliegenden Fassung wurde am 12.10.2025 in Hochdonn von der Mitgliederversammlung erlassen.